Kapitalanleger, die Geld investiert und Verluste gemacht haben, sollten noch bis Mitte Dezember 2025 eine Verlustbescheinigung für die Einkommensteuererklärung beantragen. Damit lassen sich die Verluste in der Steuererklärung ausgleichen – falls die Aktien bei unterschiedlichen Banken deponiert sind.
mehrEin abgestellter Leih-E-Scooter fällt auf ein geparktes Auto und beschädigt dieses. Wer kommt für den Schaden auf – der Verleiher oder der letzte Fahrer des Leih-E-Scooters, der ihn dort abgestellt hat?
mehrTeilzeitbeschäftigte dürfen bei Mehrarbeitszuschlägen nicht benachteiligt werden. Eine Regelung, die Zuschläge erst ab der 41. Wochenstunde vorsieht, ist diskriminierend, wenn sie nicht die geringere Arbeitszeit von Teilzeitkräften berücksichtigt.
mehrDie Endreinigung einer fremdvermieteten Ferienwohnung ist nicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuerbegünstigt. Handwerkerleistungen in eigengenutzten Zweit-, Wochenend- oder Ferienwohnungen zählen hingegen zum Haushaltsbereich.
mehrDer Bundesfinanzhof muss klären, ob die Aufwendungen für das verschreibungspflichtige Medikament Ozempic als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig sind, wenn der Steuerpflichtige keinen Nachweis der Zwangsläufigkeit durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vor Erwerb der Arznei vorgelegt hat.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Klaus Schmelz, Steuerberater
k.schmelz@schmelz-steuerberater.de
Dipl. Öco, StB Maren Schmelz
m.schmelz@schmelz-steuerberater.de
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