Schmelz - Steuerberatungsgesellschaft mbH
Ihr Steuerberater in Winsen (Aller)


Herzlich Willkommen in unserer Steuerkanzlei in Winsen (Aller) 

Eine individuelle und persönliche Be­ra­tung unserer Mandanten ist uns dabei besonders wichtig.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und sind Ihr kom­pe­ten­ter Ansprechpartner in allen steuer­recht­lichen und be­triebs­wirt­schaf­tli­chen Fragen. Auf unserer Internetseite finden Sie alle Informationen über unsere Kanzlei sowie alles Wissenswerte und wichtige Infor­matio­nen rund um das Thema Steuern. Wir bieten Ihnen ein breites Dienst­­leis­tungs­spek­trum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Un­ter­neh­mens­be­ratung bis hin zur Wirt­schafts­prü­fung.

Aufgrund unserer langjährigen Erfah­rung und stets ak­tuell­stem Wissens­stand in Steu­er­sa­chen sind Sie bei uns bestens auf­ge­ho­ben. Ge­mein­sam mit un­se­ren qua­lifi­zier­ten Mit­arbei­tern und Ko­ope­rations­part­nern stehen wir Ihnen bei jedem Anliegen und allen Fragen tat­kräf­tig zur Seite.

Mit unserem Konzept der ganz­heit­lichen Beratung stehen wir Ihnen natürlich auch bei kom­plexen recht­lichen Fragen zur Seite. Da nahezu alle steuerlichen Vor­gänge auch rechtliche Folgen haben, können Sie auf eine optimale und um­fas­sen­de Beratung durch unsere Rechts­ex­per­ten setzen.



Unsere Leistungen

Wir vertreten Sie in allen steuer­lichen Angelegen­heiten gegenüber den Finanz­behörden und stehen Ihnen mit unserer Beratung zur Optimierung Ihrer Steuer­belastung hilfreich zur Seite.

» mehr erfahren


Mandantenbereich

Wir bieten Ihnen auch über unsere Webseite einen umfang­reichen und informativen Service. Wir stellen unseren Mandanten tages­aktuelle Informationen rund um die Themen Steuern und Recht zur Verfügung.

» mehr erfahren


Downloads

Hier finden Sie PDF-Dokumente mit Checklisten, Personal­frage­bögen, Merkblätter. Alle Dateien und Formulare lassen sich per Mausklick herunterladen.

» mehr erfahren



Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 08.05.2024

Bei geringfügig beschäftigtem Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH keine Lohnsteuer-Pauschalierung

Das Sächsische Finanzgericht hatte zu klären, ob im Rahmen des § 40a EStG das Vorliegen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses allein nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben (§§ 8, 8a SGB IV) zu beurteilen ist (Az. 3 K 524/22). Die Klägerin ist eine GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Betreuung von Objekten und ein Hausmeisterdienst ist. Alleiniger Gesellschafter der Klägerin ist Herr X. Die regelmäßige Arbeitszeit sollte 10 Stunden wöchentlich umfassen (2 h/Tag). Als Bruttomonatsgehalt war ein Betrag von 450 Euro vereinbart.

Die Voraussetzungen für die Annahme einer geringfügigen Beschäftigung beurteilen sich im Rahmen des § 40a EStG nicht nach einkommensteuerrechtlichen, sondern ausschließlich nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben. Ein GmbH-Alleingesellschafter-Geschäftsführer sei sozialrechtlich kein Beschäftigter i. S. d. § 7 Abs. 1 SGB IV, da er keiner Weisungsgebundenheit unterliege.

Im Streitfall habe die Finanzbehörde die Klägerin zu Recht für die nachgeforderte Lohnsteuer in Haftung genommen. Die Voraussetzungen für eine steuerliche Pauschalierung gemäß § 40a EStG der monatlichen Einkünfte ihres Geschäftsführers i. H. v. 450 Euro lagen in den streitigen Monaten nicht vor. Es fehle an einem Beschäftigungsverhältnis des Geschäftsführers der Klägerin im sozialversicherungsrechtlichen Sinne.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


 
 
 
E-Mail
Anruf