Schmelz - Steuerberatungsgesellschaft mbH
Ihr Steuerberater in Winsen (Aller)


Herzlich Willkommen in unserer Steuerkanzlei in Winsen (Aller) 

Eine individuelle und persönliche Be­ra­tung unserer Mandanten ist uns dabei besonders wichtig.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und sind Ihr kom­pe­ten­ter Ansprechpartner in allen steuer­recht­lichen und be­triebs­wirt­schaf­tli­chen Fragen. Auf unserer Internetseite finden Sie alle Informationen über unsere Kanzlei sowie alles Wissenswerte und wichtige Infor­matio­nen rund um das Thema Steuern. Wir bieten Ihnen ein breites Dienst­­leis­tungs­spek­trum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Un­ter­neh­mens­be­ratung bis hin zur Wirt­schafts­prü­fung.

Aufgrund unserer langjährigen Erfah­rung und stets ak­tuell­stem Wissens­stand in Steu­er­sa­chen sind Sie bei uns bestens auf­ge­ho­ben. Ge­mein­sam mit un­se­ren qua­lifi­zier­ten Mit­arbei­tern und Ko­ope­rations­part­nern stehen wir Ihnen bei jedem Anliegen und allen Fragen tat­kräf­tig zur Seite.

Mit unserem Konzept der ganz­heit­lichen Beratung stehen wir Ihnen natürlich auch bei kom­plexen recht­lichen Fragen zur Seite. Da nahezu alle steuerlichen Vor­gänge auch rechtliche Folgen haben, können Sie auf eine optimale und um­fas­sen­de Beratung durch unsere Rechts­ex­per­ten setzen.



Unsere Leistungen

Wir vertreten Sie in allen steuer­lichen Angelegen­heiten gegenüber den Finanz­behörden und stehen Ihnen mit unserer Beratung zur Optimierung Ihrer Steuer­belastung hilfreich zur Seite.

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Wir bieten Ihnen auch über unsere Webseite einen umfang­reichen und informativen Service. Wir stellen unseren Mandanten tages­aktuelle Informationen rund um die Themen Steuern und Recht zur Verfügung.

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Steuern / Einkommensteuer 
Freitag, 26.04.2024

Gegenüber GbR erlassener Feststellungsbescheid über Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen bindend für Einkommensteuer des Gesellschafters

Das Finanzgericht Münster hatte zu entscheiden, ob ein Feststellungsbescheid über die Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen Bindungswirkung für den Kläger hat, wenn dieser Bescheid nicht gegenüber dem Kläger, sondern gegenüber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) erlassen wurde, an deren Vermögen der Kläger im Streitjahr beteiligt war (Az. 4 K 1147/20).

Die gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen in einem gegenüber der GbR erlassenen Feststellungsbescheid entfalte auch Bindungswirkung für die Einkommensteuerveranlagung der am Vermögen der GbR beteiligten Gesellschafter, da sich sowohl die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte als auch die Einkommensteuerfestsetzung an die Gesellschafter als Inhaltsadressaten richte.

Die Sichtweise, dass die Feststellung der Steuerpflicht lediglich für die von der GbR geschuldete Kapitalertragsteuer bindend sein soll, würde dem gesetzgeberischen Zweck der gesonderten Feststellung (frühzeitige Klärung der Steuerpflicht) entgegenlaufen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


 
 
 
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