Schmelz - Steuerberatungsgesellschaft mbH
Ihr Steuerberater in Winsen (Aller)


Herzlich Willkommen in unserer Steuerkanzlei in Winsen (Aller) 

Eine individuelle und persönliche Be­ra­tung unserer Mandanten ist uns dabei besonders wichtig.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und sind Ihr kom­pe­ten­ter Ansprechpartner in allen steuer­recht­lichen und be­triebs­wirt­schaf­tli­chen Fragen. Auf unserer Internetseite finden Sie alle Informationen über unsere Kanzlei sowie alles Wissenswerte und wichtige Infor­matio­nen rund um das Thema Steuern. Wir bieten Ihnen ein breites Dienst­­leis­tungs­spek­trum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Un­ter­neh­mens­be­ratung bis hin zur Wirt­schafts­prü­fung.

Aufgrund unserer langjährigen Erfah­rung und stets ak­tuell­stem Wissens­stand in Steu­er­sa­chen sind Sie bei uns bestens auf­ge­ho­ben. Ge­mein­sam mit un­se­ren qua­lifi­zier­ten Mit­arbei­tern und Ko­ope­rations­part­nern stehen wir Ihnen bei jedem Anliegen und allen Fragen tat­kräf­tig zur Seite.

Mit unserem Konzept der ganz­heit­lichen Beratung stehen wir Ihnen natürlich auch bei kom­plexen recht­lichen Fragen zur Seite. Da nahezu alle steuerlichen Vor­gänge auch rechtliche Folgen haben, können Sie auf eine optimale und um­fas­sen­de Beratung durch unsere Rechts­ex­per­ten setzen.



Unsere Leistungen

Wir vertreten Sie in allen steuer­lichen Angelegen­heiten gegenüber den Finanz­behörden und stehen Ihnen mit unserer Beratung zur Optimierung Ihrer Steuer­belastung hilfreich zur Seite.

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Wir bieten Ihnen auch über unsere Webseite einen umfang­reichen und informativen Service. Wir stellen unseren Mandanten tages­aktuelle Informationen rund um die Themen Steuern und Recht zur Verfügung.

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Infothek

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Recht / Zivilrecht 
Montag, 12.08.2024

Schaden am Mietwagen - Beweispflicht der Autovermietung

Wenn ein Mietauto beschädigt zurückgegeben wird, muss die Autovermietung beweisen, dass das Auto ohne Schäden übergeben wurde. Beweiserleichterungen gibt es nicht. Das Landgericht Lübeck verneinte in einem aktuellen Fall die Schadensersatzpflicht des Mieters (Az. 6 O 82/23).

Ein Mann mietete ein Auto. Der Zustand des Autos wurde bei Übergabe nicht protokolliert. Als der Mann das Auto zurückgab, wurden Schäden festgestellt, woraufhin die Autovermietung von dem Mann Schadensersatz verlangte. Das Auto sei bei Übergabe unbeschädigt gewesen, der Beklagte habe die Schäden verursacht. Der Mann verweigerte die Zahlung. Nicht er, sondern ein Vormieter habe die Schäden verursacht, er habe das Auto bereits beschädigt übernommen.

Das Gericht befragte Mitarbeiter der Autovermietung als Zeugen und entschied, dass der Mann die Reparaturkosten nicht zahlen muss. Die Autovermietung habe nicht bewiesen, dass er die Schäden verursacht habe. Die Mitarbeiter hätten sich an den Zustand des Autos bei Übergabe nicht erinnern können. Beweiserleichterungen gebe es nicht.

Hinweis

Wer von einem anderen für eine beschädigte Sache Ersatz verlangt, muss beweisen, dass der andere den Schaden verursacht hat. Dieser Grundsatz gilt auch bei einer Autovermietung. Der Vermieter kann nur Geld für Schäden am Mietwagen verlangen, wenn er beweisen kann, dass das Auto bei der Übergabe keine Schäden hatte. Ein vom Mieter unterschriebenes Protokoll über den Zustand des Autos bei der Übergabe kann als Beweis dienen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


 
 
 
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