Die Finanzämter beginnen in der Regel im März mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das abgelaufene Jahr. Bis Ende Februar haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen jeweils Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen etwa Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.
Für 2024 sind einige ausgewählte steuerliche Neuerungen zu beachten:
Bei Fragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Klaus Schmelz, Steuerberater
k.schmelz@schmelz-steuerberater.de
Dipl. Öco, StB Maren Schmelz
m.schmelz@schmelz-steuerberater.de
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