Schmelz - Steuerberatungsgesellschaft mbH
Ihr Steuerberater in Winsen (Aller)


Herzlich Willkommen in unserer Steuerkanzlei in Winsen (Aller) 

Eine individuelle und persönliche Be­ra­tung unserer Mandanten ist uns dabei besonders wichtig.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und sind Ihr kom­pe­ten­ter Ansprechpartner in allen steuer­recht­lichen und be­triebs­wirt­schaf­tli­chen Fragen. Auf unserer Internetseite finden Sie alle Informationen über unsere Kanzlei sowie alles Wissenswerte und wichtige Infor­matio­nen rund um das Thema Steuern. Wir bieten Ihnen ein breites Dienst­­leis­tungs­spek­trum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Un­ter­neh­mens­be­ratung bis hin zur Wirt­schafts­prü­fung.

Aufgrund unserer langjährigen Erfah­rung und stets ak­tuell­stem Wissens­stand in Steu­er­sa­chen sind Sie bei uns bestens auf­ge­ho­ben. Ge­mein­sam mit un­se­ren qua­lifi­zier­ten Mit­arbei­tern und Ko­ope­rations­part­nern stehen wir Ihnen bei jedem Anliegen und allen Fragen tat­kräf­tig zur Seite.

Mit unserem Konzept der ganz­heit­lichen Beratung stehen wir Ihnen natürlich auch bei kom­plexen recht­lichen Fragen zur Seite. Da nahezu alle steuerlichen Vor­gänge auch rechtliche Folgen haben, können Sie auf eine optimale und um­fas­sen­de Beratung durch unsere Rechts­ex­per­ten setzen.



Unsere Leistungen

Wir vertreten Sie in allen steuer­lichen Angelegen­heiten gegenüber den Finanz­behörden und stehen Ihnen mit unserer Beratung zur Optimierung Ihrer Steuer­belastung hilfreich zur Seite.

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Wir bieten Ihnen auch über unsere Webseite einen umfang­reichen und informativen Service. Wir stellen unseren Mandanten tages­aktuelle Informationen rund um die Themen Steuern und Recht zur Verfügung.

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Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 26.03.2025

Finanzämter starten mit der Einkommensteuererklärung 2024

Die Finanzämter beginnen in der Regel im März mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das abgelaufene Jahr. Bis Ende Februar haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen jeweils Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen etwa Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.

Wichtige Neuerungen

Für 2024 sind einige ausgewählte steuerliche Neuerungen zu beachten:

  • Der Grundfreibetrag für das VZ 2024 beträgt 11.784 Euro pro Person (ab VZ 2025: 12.096 Euro und ab VZ 2026: 12.348 Euro). Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.
  • Der Kinderfreibetrag für das VZ 2024 beträgt 6.612 Euro bzw. 3.306 Euro je Elternteil (ab VZ 2025: 6.672 Euro bzw. 3.336 Euro je Elternteil und ab VZ 2026: 6.828 Euro bzw. 3.414 Euro je Elternteil). Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (kurz: BEA-Freibetrag) bleibt unverändert bei 2.928 Euro (1.464 Euro je Elternteil). Wichtig: Um diese steuerlichen Begünstigungen zu erhalten, ist die persönliche Identifikationsnummer des Kindes auf der Anlage Kind anzugeben. Diese wird vom Bundeszentralamt für Steuern per Post zugestellt. Wer die Identifikationsnummer verlegt oder verloren hat, kann diese auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern erfragen.

Abgabefristen

  • Nicht beratene Steuerpflichtige, die ihre Einkommensteuererklärung für 2024 selbst erstellen, müssen diese bis spätestens 31.07.2025 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt einreichen.
  • Bei der Abgabe über eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist für die Einkommensteuererklärung 2024 bis zum 30.04.2026 (Beraterprivileg). Die verlängerte Abgabefrist bis zum 30.04.2026 gilt für Steuerpflichtige jedoch nur im Zusammenhang mit einem bestehenden Auftrag – eine Vollmacht allein genügt nicht.

Bei Fragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


 
 
 
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