Schmelz - Steuerberatungsgesellschaft mbH
Ihr Steuerberater in Winsen (Aller)


Herzlich Willkommen in unserer Steuerkanzlei in Winsen (Aller) 

Eine individuelle und persönliche Be­ra­tung unserer Mandanten ist uns dabei besonders wichtig.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und sind Ihr kom­pe­ten­ter Ansprechpartner in allen steuer­recht­lichen und be­triebs­wirt­schaf­tli­chen Fragen. Auf unserer Internetseite finden Sie alle Informationen über unsere Kanzlei sowie alles Wissenswerte und wichtige Infor­matio­nen rund um das Thema Steuern. Wir bieten Ihnen ein breites Dienst­­leis­tungs­spek­trum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Un­ter­neh­mens­be­ratung bis hin zur Wirt­schafts­prü­fung.

Aufgrund unserer langjährigen Erfah­rung und stets ak­tuell­stem Wissens­stand in Steu­er­sa­chen sind Sie bei uns bestens auf­ge­ho­ben. Ge­mein­sam mit un­se­ren qua­lifi­zier­ten Mit­arbei­tern und Ko­ope­rations­part­nern stehen wir Ihnen bei jedem Anliegen und allen Fragen tat­kräf­tig zur Seite.

Mit unserem Konzept der ganz­heit­lichen Beratung stehen wir Ihnen natürlich auch bei kom­plexen recht­lichen Fragen zur Seite. Da nahezu alle steuerlichen Vor­gänge auch rechtliche Folgen haben, können Sie auf eine optimale und um­fas­sen­de Beratung durch unsere Rechts­ex­per­ten setzen.



Unsere Leistungen

Wir vertreten Sie in allen steuer­lichen Angelegen­heiten gegenüber den Finanz­behörden und stehen Ihnen mit unserer Beratung zur Optimierung Ihrer Steuer­belastung hilfreich zur Seite.

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Wir bieten Ihnen auch über unsere Webseite einen umfang­reichen und informativen Service. Wir stellen unseren Mandanten tages­aktuelle Informationen rund um die Themen Steuern und Recht zur Verfügung.

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Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 25.03.2025

Kapitalanlage in Form von Schwarmfinanzierungen für Immobilien gescheitert - Schadensersatzanspruch gegenüber Plattform

Das Landgericht Ravensburg entschied, dass bei einem Crowdfunding-Darlehen mit qualifizierter Nachrangklausel ein Kleinanleger deutlich darüber belehrt werden muss, dass das Totalausfallrisiko auf Grund des qualifizierten Nachrangs wesentlich erhöht ist und insbesondere nicht nur im Fall der Insolvenz, sondern bereits vor Eintritt der Insolvenz besteht. Außerdem sei deutlich zu erklären, dass ein solches Nachrangdarlehen einer unternehmerischen Beteiligung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion vergleichbar ist (Az. 2 O 99/24).

Im Streitfall betrieb die Beklagte eine Internetplattform und bot dort Kapitalanlagen in Form von Schwarmfinanzierungen (sog. Crowdfunding) an, bei denen sich Anleger an der Finanzierung von Immobilienprojekten schon mit geringen Investitionssummen (ab 100 Euro) beteiligen können. Ein Kleinanleger investierte in Schwarmfinanzierungen für Immobilienprojekte (u. a. Villenwohnungen), vermittelt durch die Plattform der Beklagten. Hierbei handelte sich um ein Crowdfunding-Darlehen mit qualifizierter Nachrangklausel über insgesamt 14.500 Euro für drei Bauprojekte. Die Geldinvestition versickerte, denn ein Projekt hatte schon keine Baugenehmigung und auch die anderen Projekte führten nicht zum gewünschten Ergebnis. Der Anleger bekam nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit seine Geldinvestition nicht zurück. Dafür hafte laut Landgericht Ravensburg die beklagte Internetplattform, da sie den Anleger nicht deutlich über das Risiko eines Totalausfalls belehrt habe. Die Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger 14.500 Euro zzgl. Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


 
 
 
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