Schmelz - Steuerberatungsgesellschaft mbH
Ihr Steuerberater in Winsen (Aller)


Herzlich Willkommen in unserer Steuerkanzlei in Winsen (Aller) 

Eine individuelle und persönliche Be­ra­tung unserer Mandanten ist uns dabei besonders wichtig.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und sind Ihr kom­pe­ten­ter Ansprechpartner in allen steuer­recht­lichen und be­triebs­wirt­schaf­tli­chen Fragen. Auf unserer Internetseite finden Sie alle Informationen über unsere Kanzlei sowie alles Wissenswerte und wichtige Infor­matio­nen rund um das Thema Steuern. Wir bieten Ihnen ein breites Dienst­­leis­tungs­spek­trum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Un­ter­neh­mens­be­ratung bis hin zur Wirt­schafts­prü­fung.

Aufgrund unserer langjährigen Erfah­rung und stets ak­tuell­stem Wissens­stand in Steu­er­sa­chen sind Sie bei uns bestens auf­ge­ho­ben. Ge­mein­sam mit un­se­ren qua­lifi­zier­ten Mit­arbei­tern und Ko­ope­rations­part­nern stehen wir Ihnen bei jedem Anliegen und allen Fragen tat­kräf­tig zur Seite.

Mit unserem Konzept der ganz­heit­lichen Beratung stehen wir Ihnen natürlich auch bei kom­plexen recht­lichen Fragen zur Seite. Da nahezu alle steuerlichen Vor­gänge auch rechtliche Folgen haben, können Sie auf eine optimale und um­fas­sen­de Beratung durch unsere Rechts­ex­per­ten setzen.



Unsere Leistungen

Wir vertreten Sie in allen steuer­lichen Angelegen­heiten gegenüber den Finanz­behörden und stehen Ihnen mit unserer Beratung zur Optimierung Ihrer Steuer­belastung hilfreich zur Seite.

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Mandantenbereich

Wir bieten Ihnen auch über unsere Webseite einen umfang­reichen und informativen Service. Wir stellen unseren Mandanten tages­aktuelle Informationen rund um die Themen Steuern und Recht zur Verfügung.

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Steuern / Einkommensteuer 
Dienstag, 11.02.2025

Vorsorgeaufwendungen: Gesetzliche Verstetigung der 150-Euro-Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen

Bonusleistungen der Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten gelten steuerlich als Beitragsrückerstattung, wenn sie einen bestimmten Betrag übersteigen.

Für die Steuerjahre 2021 bis 2024 wurde vom Bundesministerium der Finanzen eine sog. Vereinfachungsregelung eingeführt. Nach dieser stellen Bonusleistungen bis zu einer Höhe von 150 Euro pro versicherter Person und Beitragsjahr den Sonderausgabenabzug nicht mindernde Leistungen der Krankenkasse dar. D. h., pro Versichertem und Beitragsjahr sind Bonuszahlungen bis 150 Euro steuerfrei.

Dieser Freibetrag galt für bis zum 31. Dezember 2024 geleistete Zahlungen und wurde nun (ab Veranlagungszeitraum 2025) gesetzlich verstetigt bzw. festgeschrieben, weil sich die Vereinfachungsregelung in der Praxis bewährt hat. Sollte die Bonuszahlung 150 Euro überschreiten, wird von einer Beitragsrückerstattung ausgegangen. Der Steuerpflichtige kann indes nachweisen, dass es sich bei den Bonuszahlungen in Höhe des übersteigenden Betrags nicht um eine Beitragserstattung handelt.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


 
 
 
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