Schmelz - Steuerberatungsgesellschaft mbH
Ihr Steuerberater in Winsen (Aller)


Herzlich Willkommen in unserer Steuerkanzlei in Winsen (Aller) 

Eine individuelle und persönliche Be­ra­tung unserer Mandanten ist uns dabei besonders wichtig.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und sind Ihr kom­pe­ten­ter Ansprechpartner in allen steuer­recht­lichen und be­triebs­wirt­schaf­tli­chen Fragen. Auf unserer Internetseite finden Sie alle Informationen über unsere Kanzlei sowie alles Wissenswerte und wichtige Infor­matio­nen rund um das Thema Steuern. Wir bieten Ihnen ein breites Dienst­­leis­tungs­spek­trum. Von der klassischen Steuerberatung über eine fachliche Un­ter­neh­mens­be­ratung bis hin zur Wirt­schafts­prü­fung.

Aufgrund unserer langjährigen Erfah­rung und stets ak­tuell­stem Wissens­stand in Steu­er­sa­chen sind Sie bei uns bestens auf­ge­ho­ben. Ge­mein­sam mit un­se­ren qua­lifi­zier­ten Mit­arbei­tern und Ko­ope­rations­part­nern stehen wir Ihnen bei jedem Anliegen und allen Fragen tat­kräf­tig zur Seite.

Mit unserem Konzept der ganz­heit­lichen Beratung stehen wir Ihnen natürlich auch bei kom­plexen recht­lichen Fragen zur Seite. Da nahezu alle steuerlichen Vor­gänge auch rechtliche Folgen haben, können Sie auf eine optimale und um­fas­sen­de Beratung durch unsere Rechts­ex­per­ten setzen.



Unsere Leistungen

Wir vertreten Sie in allen steuer­lichen Angelegen­heiten gegenüber den Finanz­behörden und stehen Ihnen mit unserer Beratung zur Optimierung Ihrer Steuer­belastung hilfreich zur Seite.

» mehr erfahren


Mandantenbereich

Wir bieten Ihnen auch über unsere Webseite einen umfang­reichen und informativen Service. Wir stellen unseren Mandanten tages­aktuelle Informationen rund um die Themen Steuern und Recht zur Verfügung.

» mehr erfahren


Downloads

Hier finden Sie PDF-Dokumente mit Checklisten, Personal­frage­bögen, Merkblätter. Alle Dateien und Formulare lassen sich per Mausklick herunterladen.


» mehr erfahren



Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Mittwoch, 15.05.2024

Ablehnung einer fachlich geeigneten Bewerberin wegen Sehbehinderung unzulässig - Vorkehrungen am Arbeitsplatz möglich

Gesundheitliche Probleme einer Bewerberin dürfen nicht automatisch zur Ablehnung ihrer Bewerbung führen. Der potenzielle Arbeitgeber muss prüfen, ob er durch angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz eine Gleichstellung erreichen kann. So entschied das Arbeitsgericht Erfurt (Az. 7 Ga 6/23).

Bei einer Behörde des öffentlichen Dienstes hatte sich eine Frau beworben. Nach dem Vorstellungsgespräch war klar, dass sie als Bürokauffrau fachlich geeignet ist. Die Frau hatte ein angeborenes Augenzittern (sog. Nystagmus). Die Behörde holte deshalb das Gutachten einer Betriebsärztin ein. Bedenken an der Eignung der Frau wurden geäußert. Gleichzeitig gab die Betriebsärztin aber die Empfehlung: den Arbeitsplatz mit einer Bildschirmlupe, einem großen Monitor und Sehhilfen auszustatten sowie individuelle Bildschirmpausen zu ermöglichen. Die Frau war im Besetzungsverfahren als einzige fachlich geeignete Bewerberin übriggeblieben. Die Klägerin wehrte sich gegen eine Ablehnung ihrer Bewerbung wegen der Sehbehinderung.

Im Eilverfahren bekam die Klägerin Recht. Das Arbeitsgericht ordnete die Fortsetzung des Stellenbesetzungsverfahrens an. Bereits die Untersuchung sei unzulässig gewesen. So eine Untersuchung komme nur in Betracht, wenn durch die ärztliche Untersuchung festgestellt werden soll, ob ein Bewerber gesundheitlich in der Lage sei, die Tätigkeit ohne Gefährdung seiner Gesundheit auszuüben. Dafür habe es hier keine Anhaltspunkte gegeben. Die abstrakte Leistungsfähigkeit dürfe nicht überprüft werden. Die Bewerbung der Klägerin wegen ihrer Sehbehinderung abzulehnen, würde eine Benachteiligung darstellen. Gesundheitliche Bedenken eines Betriebsarztes reichen nicht aus, um die Eignung der Bewerberin infrage zu stellen. Die empfohlenen Anpassungen am Arbeitsplatz würden die Auswirkungen der Behinderung in diesem Fall ausgleichen. Die Klägerin werde dadurch in die Lage versetzt, die Stelle ordnungsgemäß auszufüllen.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


 
 
 
E-Mail
Anruf